Stromerzeugung:

Vier Wasserkraftwerke und zwei PV-Anlagen stehen den Feistritztahler Elektrizitätswerken für die Energiegewinnung zur Verfügung: Das Kraftwerk I direkt an der E-Werk-Zentrale in Großwilfersdorf, das Kraftwerk II (Schlachermühle), das Kraftwerk III (Maierhofen) und das Kraftwerk IV (Restwasserkraftwerk). Eine PV-Anlage befindet sich auf dem Dach der Kraftwerk I und eine am Dach des Lagers.

Zusammen haben die vier Kraftwerke  und die zwei PV-Anlagen im Jahr 2023 2.223.662kWh Strom erzeugt.  Das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 490 Einfamilienhäusern.

In der nebenstehenden Tabelle finden Sie die detaillierten Zahlen zur Stromerzeugung im Jahr 2023.

Stromkennzeichnung

gemäß §78 Abs.1 und 2 ELWOG 2010 und Stromkennzeichnungsverordnung 2012 an verschiedenen Primärenergieträgern
für den Zeitraum 1.1.2019 bis bis 31.12.2019 :

  • 82,67 %  Wasserkraft 
  • 11,85 % Windenergie
  •     5,48 % Sonstige Öko-Energie

Umweltauswirkungen:
0,0 g/kWh CO2-Emissionen,      0,0 mg/kWh radioaktiver Abfall

Nähere Auskünfte erhalten sie bei uns unter der Telefonnummer 03385-212 DW 21

Stromkosten:

Grundpreis:   
die verbrauchsunabhängige Preiskomponente für Energie bzw. Netznutzung.

Arbeitspreis:   
ist der Energiepreis für die bezogenen Kilowattstunden.

Messentgelt:   
Damit werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die mit der Errichtung , dem Betrieb, der Eichung und Ablesung von Zählern verbunden sind.

Netznutzungsentgelt/Netzverlustentgelt:
Damit werden dem Netzbetreiber gemäß der Systemnutzungsverordnung die Kosten für die Errichtung, dem Ausbau, die Instandhaltung und dem Betrieb des Netzsystems sowie die Netzverluste, die durch den Energietransport entstehen, abgegolten.

Teilzahlungsbeträge:  
Die Teilzahlungsbeträge werden auf Grund des Vorjahresverbrauches errechnet. Bei der Jahresabrechnung werden die Teilzahlungsbeträge mit den tatsächlichen Kosten der Jahresrechnung saldiert. Mit jeder Jahresabrechnung werden die Teilzahlungsbeträge neu errechnet.

Zählpunkt:      
Einspeise-und/oder Entnahmepunkt, an dem ein Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert wird.

Gesetzliche Abgaben, Zuschläge und Beiträge: 
Elektrizitätsabgabe: 
Eine bundesweit geregelte einheitliche Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch von elektrischer Energie oder Erdgas(pro kWh)

Das Ökostrompauschale und die Ökostromförderbeiträge NE 7 für Leistung und Arbeit  werden laut Ökostromgesetz eingehoben. Die Beiträge sind von jedem Kunden zu entrichten, werden vom Netzbetreiber eingehoben und an die OeMAG abgeführt, Diese Ökostrombeiträge ersetzen das Zählpunktpauschale und werden für die Förderung von Photovoltaikanlagen verwendet.

Umsatzsteuer:    
Sämtliche Preisbestandteile sind umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer beträgt 20%