1. Allgemeines
Was sind Smart Meter (Intelligente Zähler)?
Smart Meter (intelligente
Messgeräte) sind elektronische Zähler, die den Energieverbrauch messen, über eine Kommunikationsanbindung verfügen und einmal täglich den Verbrauchswert zum Netzbetreiber senden. Die Zähler müssen den gesetzlichen
Rahmenbedingungen entsprechen und unter anderem fernablesbar sein, eine Anzeige
mit Verbrauchswerten haben sowie die Möglichkeit der Ein- u. Ausschaltung aus der Ferne haben.
Warum werden Smart Meter installiert?
Langfristiges Ziel von Smart Metering ist die Reduktion des Energieverbrauchs und der mit der Energieerzeugung verbundenen CO2-Emissionen. Durch das Sichtbarmachen des aktuellen Stromverbrauchs sollen Kunden Strom bewusster und damit sparsamer einsetzen können.
Wie unterscheidet sich der Smart Meter vom herkömmlichen Ferrariszähler?
Im Gegensatz zum bereits seit Jahrzehnten eingesetzten Ferrariszähler besitzt der intelligente Stromzähler keine mechanisch bewegten Teile. Der neue Stromzähler ähnelt einem kleinen PC mit Display. Er verfügt über eine Kommunikationsanbindung und kann dabei sowohl Daten empfangen als auch an den Netzbetreiber senden.
Was können Kunden machen, die keinen Smart Meter möchten?
Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) enthält eine so genannte Opt-Out-Regelung. Im Falle eines Opt-Out-Wunsches werden jedenfalls die Aufzeichnung und Übertragung der 15 Minuten Verbrauchswerte im Zähler deaktiviert. Dies wird am Gerät angezeigt. Somit handelt es sich nicht mehr um einen Smart Meter, sondern um einen digitalen Standardzähler. Kunden können sich gegen einen Smart Meter entscheiden, allerdings nicht gegen die Installation eines neuen digitalen Standardzählers an sich.
Im Falle eines
Opt-Out-Kunden ist keine spezielle Tarifstruktur möglich – dies funktioniert
nur bei Smart Meter.
Welche Kosten entstehen dem Kunden durch den Zählertausch?
Der Zählertausch ist für die Kunden mit keinerlei Zusatzkosten verbunden. Die Umstellung ist durch das Messentgelt und die Netztarife abgedeckt. Die Netztarife werden von der Regulierungsbehörde E-Control per Verordnung festgelegt und Höchstpreise für die Messentgelte bestimmt.
2. Umsetzung
Wie erfahren die Kunden, dass sie einen neuen Zähler erhalten?
Der Kunde erhält von der Feistritzthaler Elektrizitätswerk eGen zeitnahe
Informationen über die geplanten Maßnahmen und ein Termin wird vereinbart.
Muss für die Installation des neuen Zählers etwas umgebaut werden?
Nein. Der neue elektronische Stromzähler wird am Platz des alten Zählers installiert. Der Tausch dauert üblicherweise nur wenige Minuten, wobei es zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Stromversorgung kommen kann.
Wann werden Smart Meter eingeführt?
Bis 2021 müssen aufgrund der intelligenten
Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) in Österreich 95 % der Haushalte mit einem intelligenten Stromzähler ausgerüstet
sein. Die Einführung der intelligenten Stromzähler erfolgt über die
Feistritzthaler Elektrizitätswerk eGen anhand von technischen und
wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die intelligenten Stromzähler werden aus
organisatorischen und technischen Gründen regionsweise eingebaut. Der genaue
Zeitplan für den Zählerwechsel wird individuell festgelegt.
Wann beginnt die Umrüstung in der Steiermark?
Ende 2017 begann die Umrüstung auf Smart Meter in unserem Versorgungsgebiet.
3. Technik
Sind die Zähler geeicht und zugelassen?
Der Zähler besitzt sowohl eine europäische Zulassung als auch eine österreichische Zulassung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis dieser Zulassungen werden alle Zähler geeicht, mit einer Eichplombe versehen und erfüllen damit die geforderte Messgenauigkeit.
Für welchen Zeitraum gilt die Eichung?
Elektronische Stromzähler haben in Österreich acht Jahre Eichfrist. Der Zähler verliert somit nach acht Jahren im Netz seine Eichgültigkeit und muss getauscht werden. Diese Zähler können nachgeeicht und für weitere fünf Jahre im Netz eingesetzt werden.
Besitzt der Zähler ein Display zur Anzeige von Daten?
Ja, Smart Meter sind mit einer Anzeige ausgestattet, die standardmäßig zumindest den aktuellen Zählerstand anzeigt.
Beeinflußt der Smart Meter andere elektrische oder elektronische Geräte?
Nein. In sehr seltenen Fällen kann es zu Beeinflussungen von einzelnen elektronischen Geräten kommen.
Wer liefert die Smart Meter?
Nach einer gemeinsamen europaweiten Ausschreibung wurde die Fa. Kamstrup als Bestbieter ermittelt.
4. Datenschutz
Gilt das Datenschutzgesetz auch für Smart Meter?
Ja. Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegt, wie jede andere Datenanwendung, den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes. Die Einhaltung wird durch die Feistritzthaler Elektrizitätswerk eGen gewährleistet!
Welche Daten werden vom Smart Meter an den Netzbetreiber übertragen?
Es werden einmal täglich
gesammelt nur jene Daten übertragen,
welche für die Abrechnung und
Verbrauchsinformation der Kundenanlage erforderlich sind. Grundsätzlich
sind dies Tageszählerstände. Nur bei vertraglicher Verpflichtung wie z.B.
Mehrfachtarif oder ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, werden zusätzlich
einmal täglich gesammelt die die 15-Minuten-Verbrauchswerte übertragen.
Wie oft werden die Verbrauchsdaten übertragen?
Entsprechend der rechtlichen Grundlagen werden die Verbrauchsdaten einmal täglich ausgelesen, und dem Kunden am Folgetag im Web-Portal des Netzbetreibers individuell zur Verfügung gestellt.
Wer hat Zugriff auf die Verbrauchsdaten?
Die Feistritzthaler Elektrizitätswerk eGen dürfen Daten aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen oder einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden auslesen und verarbeiten. Zugriff auf diese Daten hat nur der Kunde selbst über das Web-Portal. Eine Weitergabe der Daten durch den Netzbetreiber erfolgt – wie bisher - ausschließlich an den jeweiligen Energielieferanten und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für die Verrechnung bzw. die Stromkosteninformation.
5. Gesundheit & Umwelt
Verursachen intelligente Stromzähler Elektrosmog oder Strahlenbelastung?
Digitale Zähler sind gesundheitlich
unbedenklich. Die Strahlenbelastung durch die Geräte liegt weit unter den
Grenzwerten. Anders als beim Mobilfunk besteht beim Betrieb drahtloser Smart
Meter kein Körperkontakt zu Personen. Während das Handy beim Telefonieren am
Kopf bzw. unterwegs in der Hosentasche am Körper ist, ist der Smart Meter in
einem Kasten o.ä. und beim Betrieb nicht in Körperkontakt mit einer Person.
Zudem werden die Zähler nicht dauernd ausgelesen und Funkverbindungen deshalb
nur zeitweise aufgebaut.
Hilft der Smart Meter beim Energiesparen?
Ja, der Smart Meter kann beim Energiesparen helfen. Er hat ein erhöhtes Eigen-Monitoring der Kunden zum Ziel. Dies führt in aller Regel zu einer Senkung des Energieverbrauchs.
6. Rechtliche Grundlagen
Im Jahr 2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen, dass intelligente Messgeräte (Smart Meter) bis 2020 in Europa eingeführt werden. In Österreich wurde vom Wirtschaftsminister festgelegt, dass bis Ende 2019 mindestens 95% aller Zählpunkte mit dieser Technologie ausgestattet werden müssen.
Die Einführung basiert im Wesentlichen auf den nachfolgenden rechtlichen Regelungen:
- 3. EU-Binnenmarktpaket: Grundsätzliche Regelungen der Energiewirtschaft in Europa
- Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG): Regelt die generellen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer in Österreich
- Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011): Definition des Mindest-Funktionsumfanges von Smart Metern in Österreich
- Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO): Regelung des verpflichtenden Einführungszeitraumes für Netzbetreiber in Österreich
- Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungs-VO 2012 ( DAVID-VO 2012): Darstellung und Austausch der Smart-Meter-Daten zwischen Kunden, Netzbetreibern und Energielieferanten.
Für weitere Informationen stehen
wir Ihnen gerne unter
office@ewerk-growi.at oder 03385 / 212
zur Verfügung.